Anmeldung als Wahlhelfer*in
Vielen Dank für Ihre Bereitschaft, sich als Wahlhelfer*in für die Bundestagswahl 2025 zu engagieren. Derzeit gehen wir davon aus, dass die Wahl am 23. Februar 2025 stattfindet.
Geben Sie uns bitte einen Hinweis im Bemerkungsfeld, wenn Sie jemanden geworben haben oder von jemandem geworben worden sind:
- Wenn Sie jemanden werben, den Vor- und Nachnamen der geworbenen Person
- Wenn Sie geworben werden, den Vor- und Nachnamen der werbenden Person
Informationen zum Erfrischungsgeld sowie zur ehrenamtlichen Tätigkeit allgemein finden Sie unter wahlhelfende.koeln.
Übrigens: Am 14. September 2025 findet die Kommunalwahl, die Integrationsratswahl sowie am 28. September 2025 gegebenenfalls eine Stichwahl zur Wahl des*der Oberbürgermeisters*in statt. Wenn Sie uns auch bei diesen Wahlen tatkräftig unterstützen wollen, schreiben Sie bitte KOW2025 in das Bemerkungsfeld. Sollten Sie nur an einem der Kommunalwahl Termine helfen können, schreiben Sie auch dies bitte in das Bemerkungsfeld.
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Wahlamt der Stadt Köln
Beachten Sie bitte die für dieses Verfahren geltenden Hinweise zum Datenschutz nach Artikel 13 beziehungsweise Artikel 14 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung).
Es gelten die im Rahmen meines Antrages auf eine Bereitschaftserklärung für Wahlhelfende relevanten Hinweise zum Datenschutz.