Bereitschaftserklärung für Wahlhelfende

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Bereitschaftserklärung für Wahlhelfende

Für die Kommunalwahl am 14. September 2025 benötigen wir rund 8.000 Wahlhelfer*innen. Sie können sich bereits heute über unser Online-Formular anmelden. Damit merken wir Sie auch für eine eventuelle Stichwahl am 28. September 2025 vor. Sollten Sie an diesem Tag verhindert sein, schreiben Sie dies bitte in das Bemerkungsfeld.

Geben Sie uns bitte einen Hinweis im Bemerkungsfeld, wenn Sie jemanden geworben haben oder von jemandem geworben worden sind:

  • Wenn Sie jemanden werben, den Vor- und Nachnamen der geworbenen Person
  • Wenn Sie geworben werden, den Vor- und Nachnamen der werbenden Person

Informationen zum Erfrischungsgeld sowie zur ehrenamtlichen Tätigkeit allgemein finden Sie unter wahlhelfende.koeln.

Wir freuen uns auf Sie!

Ihr Wahlamt der Stadt Köln

Beachten Sie bitte die für dieses Verfahren geltenden Hinweise zum Datenschutz nach Artikel 13 beziehungsweise Artikel 14 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung).

Es gelten die im Rahmen meines Antrages auf eine Bereitschaftserklärung für Wahlhelfende relevanten Hinweise zum Datenschutz.
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